Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die Se Han GmbH entwickelt und erstellt im Auftrag ihrer Kunden Konzepte, Digitale Services und Werbemaßnahmen, einschließlich Werbespots, Film-, Print- und Musikproduktionen, Online-Werbung, Merchandise etc., die – nicht auf Werbezwecke beschränkt – umfassend ausgewertet werden sollen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und Dritten („Auftragnehmer“), die den Bezug von Waren und sonstige Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zum Gegenstand haben. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil des jeweiligen Vertrages mit dem Auftragnehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder der Auftragnehmer erklärt, nur unter Einbeziehung seiner Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen. Erfolgt eine wirksame Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.
Auftragserteilung durch den Auftraggeber
Auftragsumfang Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt werden. Die mit einem Auftrag bestellte Leistungsumfang ist verbindlich. Unbeschadet etwaiger ausdrücklich getroffener, abweichender Vereinbarungen im Einzelfall werden Mehrleistungen auch dann nicht vergütet, wenn sie produktionstechnisch bedingt sind.
Lieferzeit, Erfüllungsort, Daten -Aufbewahrung
Annahme und Zahlung stellen keine Abnahme dar. Hat der Auftragnehmer eine individuell für den Auftraggeber herzustellende bewegliche Sache oder ein sonstiges Werk abzuliefern, finden die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme Anwendung. Wenn nicht anders und Fallbezogen vereinbart, sind bei Auftragserteilung 50% des Rechnungsbetrages fällig, weitere 50% der Vergütung ist erst nach Abnahme fällig. Sofern das Arbeitsergebnis nicht abnahmefähig ist, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Nachfrist erfüllen. Der Auftraggeber hat das uneingeschränkte Wahlrecht zwischen Nachbesserung und -lieferung, einer angemessenen Minderung des Herstellungspreises oder Rücktritt vom Vertrag. Kommt der Auftragnehmer mit der Nacherfüllung in Verzug oder führt diese nicht zu dem aufgrund des zugrunde liegenden Vertrages geschuldeten Erfolg, so kann der Auftraggeber ohne weitere Fristsetzungen die Nachbesserung bzw. Neuherstellung auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten vornehmen lassen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das gesamte bereits hergestellte Material hierfür auf Aufforderung herauszugeben. Unberührt bleiben sonstige Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, wegen Verzugs infolge der Mängelbeseitigung. und Soweit nicht ein offenkundiger Mangel vorliegt, werden die Vorschriften des § 377 Absätze 1 bis 3 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) mit Ausnahme der Verpflichtung des Auftraggebers, festgestellte Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, abbedungen. Soweit in dem jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes festgelegt ist, liefert der Auftragnehmer frachtfrei an die vereinbarte Lieferanschrift. Teilleistungen sind – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – nicht gestattet.
Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Se Han GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Se Han GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Se Han GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Pixelwald. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Pixelwald resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertraulichkeit
Se Han GmbH wird alle Se Han zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Se Han GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den zur Verfügung gestellten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die Se Han GmbH weist darauf hin, dass zusätzlich bei streng vertraulichen Unterlagen ein ein NDA (Non Disclosure Agreement) pro Gewerk und Kunden abgeschlossen wird.
Haftung / Freistellung
Die Haftung von Se Han GmbH für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Se Han GmbH jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Se Han GmbH für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt Se Han GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Se Han GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
- Die zwischen Se Han GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Se Han GmbH (Berlin Charlottenburg) als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Se Han GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Se Han GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
- Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.